Fuhrpark-Lexikon

Compliance-Begriffe verständlich erklärt

Von der UVV-Prüfung bis zur Halterhaftung: die wichtigsten Begriffe rund um Fuhrpark-Compliance — kurz, praxisnah und mit Rechtsgrundlage.

UVV-Prüfung

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge nach § 57 DGUV Vorschrift 70. Der Halter muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen — unabhängig von der Hauptuntersuchung.

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Halterhaftung

Halterhaftung bezeichnet die Verantwortung des Fahrzeughalters für den sicheren, ordnungsgemäßen Betrieb seiner Fahrzeuge. Bei Firmenfahrzeugen trägt sie das Unternehmen bzw. dessen Leitung — delegierbar, aber nur bei wirksamer schriftlicher Übertragung entlastend.

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Führerscheinkontrolle

Die Führerscheinkontrolle ist die Pflicht des Halters, regelmäßig zu prüfen, dass Fahrer dienstlicher Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis der passenden Klasse besitzen. Etabliert ist eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich; die Erstkontrolle erfolgt im Original.

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Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“, ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Sie wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt und mit der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen dokumentiert.

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Fahrerunterweisung

Die Fahrerunterweisung ist die mindestens jährliche Pflicht des Unternehmers, Fahrer über den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und arbeitssicheres Verhalten zu unterweisen. Sie folgt aus dem Arbeitsschutz (§ 12 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70).

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DGUV Vorschrift 70

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (früher BGV D29) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Fahrzeugen in Unternehmen. Sie regelt unter anderem die jährliche Prüfpflicht (UVV-Prüfung) und die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.

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GoBD

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Im Fuhrpark betreffen sie vor allem Belege, Kostenaufzeichnungen und elektronische Fahrtenbücher.

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Fuhrparkmanagement

Fuhrparkmanagement bezeichnet die Organisation und Verwaltung aller Fahrzeuge eines Unternehmens — von Beschaffung, Kosten und Wartung über Fahrer und Termine bis zur Einhaltung der gesetzlichen Halterpflichten (Compliance).

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