Halterpflichten im Fuhrpark
Wer Fahrzeuge hält und Mitarbeitern überlässt, übernimmt Pflichten aus zwei Welten: dem Straßenverkehrsrecht und dem Arbeitsschutz. Sie laufen getrennt, werden aber gemeinsam geprüft.
Sieben Punkte, die den Halter treffen
Keine dieser Pflichten ist neu oder exotisch — sie fallen nur selten gleichzeitig auf. Jede Kachel führt zum ausführlichen Lexikoneintrag.
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Das ist die Wurzel fast aller anderen Punkte auf dieser Seite.
Im Lexikon nachlesen →§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVGNur an Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis überlassenWer die Fahrt eines Fahrers ohne Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt, macht sich selbst strafbar. Ein Führerschein, der einmal bei der Einstellung gesehen wurde, belegt das Jahre später nicht mehr.
Im Lexikon nachlesen →§ 29 StVZOHauptuntersuchung fristgerecht durchführenPkw erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate; schwere Nutzfahrzeuge und Anhänger über 3,5 t jährlich. Die Plakette am hinteren Kennzeichen dokumentiert den Stand.
Im Lexikon nachlesen →§ 57 DGUV Vorschrift 70UVV-Prüfung durch einen SachkundigenMindestens jährlich und unabhängig von der HU. Sie kommt aus dem Arbeitsschutz, nicht aus dem Straßenverkehrsrecht — deshalb hilft eine frische Plakette hier gar nichts.
Im Lexikon nachlesen →§ 12 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70Fahrer unterweisen und das dokumentierenVor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Ohne Datum, Inhalt und Unterschrift ist die Unterweisung im Streitfall nicht passiert.
Im Lexikon nachlesen →§ 31a StVZOBei Verstößen den Fahrer benennen könnenWer nach einem Verstoß nicht sagen kann, wer gefahren ist, riskiert eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug — eine Auflage, die den Verwaltungsaufwand dauerhaft erhöht.
Im Lexikon nachlesen →§ 147 AO, GoBDBelege und Nachweise aufbewahrenRechnungen, Prüfberichte und Nachweise unterliegen den steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Wer digital ablegt, muss die Unveränderbarkeit sicherstellen — nachträglich änderbare Dateien sind ein schwacher Beleg.
Im Lexikon nachlesen →Halterpflichten
Delegieren ist erlaubt. Nachweisen ist Pflicht.
„Das macht doch die Werkstatt“
Werkstatt und Prüforganisation führen die Prüfung durch — sie überwachen aber nicht Ihre Fristen. Niemand ruft an, weil die UVV-Prüfung eines Anhängers seit sieben Wochen überfällig ist. Genau diese Lücke trifft im Ernstfall den Halter, nicht den Dienstleister.
Die zweite verbreitete Annahme: Eine Aufgabe sei erledigt, weil sie jemand gemacht hat. Aus Sicht einer Prüfung zählt jedoch nur, was belegbar ist. Eine Führerscheinkontrolle ohne Datum, eine Unterweisung ohne Unterschrift, ein Prüfbericht im Ordner eines ausgeschiedenen Kollegen — alles drei hat im Zweifel nicht stattgefunden.
Deshalb protokolliert DocuFleet nicht nur Termine, sondern auch die Erledigung: wer, wann, womit. Die Nachweise liegen am Fahrzeug statt in einem Postfach, und festgeschriebene Dokumente lassen sich nachträglich nicht mehr ändern.
Rund um die Halterhaftung
Kann ich die Halterpflichten an einen Mitarbeiter übertragen?
Aufgaben ja, Verantwortung nur eingeschränkt. Eine Übertragung wirkt nur, wenn sie schriftlich erfolgt, die Person fachlich geeignet ist, die nötigen Befugnisse und Mittel bekommt und tatsächlich kontrolliert wird. Die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt in jedem Fall bei der Geschäftsführung.
Wie oft muss die Führerscheinkontrolle stattfinden?
Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht — die Pflicht wird aus der Halterverantwortung abgeleitet (§ 31 StVZO, § 21 StVG). In der Praxis hat sich eine halbjährliche Kontrolle etabliert. Entscheidend ist weniger der Rhythmus als der Nachweis, dass regelmäßig kontrolliert wurde.
Reicht die HU-Plakette als Nachweis für die UVV-Prüfung?
Nein. Die beiden Prüfungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Zwecke: Die HU nach § 29 StVZO betrifft die Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 den Arbeitsschutz. Sie sind unabhängig voneinander fällig und werden getrennt dokumentiert.
Was passiert, wenn eine Frist übersehen wird?
Das hängt vom Einzelfall ab und reicht von einem Verwarnungsgeld bis zu Konsequenzen für den Versicherungsschutz und die persönliche Haftung — bei einem Unfall mit einem nicht geprüften Fahrzeug wird genau danach gefragt. Konkrete Folgen sollten Sie mit Ihrer Rechtsberatung klären; wir nennen hier bewusst keine Pauschalbeträge.
Gelten diese Pflichten auch für Leasingfahrzeuge?
Ja. Maßgeblich ist, wer das Fahrzeug hält und betreibt — nicht, wem es gehört. Wer ein Fahrzeug least und seinen Mitarbeitern überlässt, trägt die Halterpflichten genauso wie beim Kauf.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — sie nennt die Grundlagen, damit Sie nachlesen können. Weiter zu DocuFleet in Deutschland, zum Fristenrechner oder zu den Prüfungen im Produkt.

Pflichten erfüllen ist das eine. Es beweisen zu können das andere.
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