Fuhrparksoftware mit Fristenüberwachung
Eine Erinnerung zu verschicken kann jede Software. Der Unterschied zeigt sich daran, ob die Erinnerung Sie erreicht, wenn noch Zeit zum Handeln ist — und ob jemand merkt, wenn nichts passiert.
Fristenüberwachung im Fuhrpark
Im Fuhrpark laufen mehrere Fristen parallel, und sie folgen unterschiedlichen Logiken: Die Hauptuntersuchung hängt am Datum, die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 ist jährlich fällig, die Führerscheinkontrolle wird üblicherweise mindestens zweimal jährlich durchgeführt, die Fahrerunterweisung jährlich. Dazu Leasingende, Versicherungsverlängerung und Wartungsintervalle, die an der Laufleistung hängen statt am Kalender.
Wer das in einer Tabelle führt, verlässt sich darauf, dass jemand regelmäßig hineinschaut. Genau das passiert im Alltag nicht — und die Frist fällt niemandem auf, bis der Prüfer, die Berufsgenossenschaft oder ein Bußgeld daran erinnert.
Eine Software löst das nur, wenn drei Dinge stimmen: ausreichender Vorlauf, ein Weg, der den Empfänger wirklich erreicht, und eine Konsequenz, wenn nichts geschieht. Eine E-Mail, die im Postfach untergeht, ist keine Fristenüberwachung, sondern eine Protokollnotiz.
Woran Sie eine gute Umsetzung erkennen
Eine Werkstatt braucht Wochen Vorlauf, eine Führerscheinkontrolle Tage. Ein einheitliches Erinnerungsfenster für alles ist entweder zu früh und wird ignoriert oder zu spät und nützt nichts.
Vierzehn Einzelmails am selben Morgen erzeugen genau das Verhalten, das sie verhindern sollen: Wegklicken. Ein zusammengefasster Überblick wird gelesen.
Die wichtigste Frage überhaupt: Was tut das System, wenn die Frist verstreicht? Bleibt es bei der Erinnerung oder wird der Zustand sichtbar — bis hin zur Sperre des Fahrzeugs für den betroffenen Fahrer?
Bei der Halterhaftung zählt nicht, dass Sie erinnert wurden, sondern dass die Prüfung stattgefunden hat. Wann sie erledigt wurde und von wem, muss belegbar bleiben.
Diese Fragen stellen Sie jedem Anbieter
- Kann ich den Vorlauf je Terminart eigenständig einstellen?
- Bekomme ich eine gebündelte Übersicht oder eine Mail pro Termin?
- Was passiert, wenn eine Frist abläuft und niemand reagiert?
- Werden auch kilometerabhängige Termine überwacht, nicht nur datumsabhängige?
- Bleibt nach der Erledigung nachweisbar, wann und durch wen sie erfolgte?
- Erreichen mich Erinnerungen auch, wenn ich die Software wochenlang nicht öffne?
Diese Fragen gelten für jeden Anbieter — auch für uns. Wie DocuFleet sie beantwortet, steht direkt darunter.
So löst DocuFleet das
DocuFleet führt HU, UVV-Prüfung, Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung, Wartung, Leasing- und Versicherungsfristen je Fahrzeug und Fahrer. Der Vorlauf ist je Terminart einstellbar, und die Erinnerungen kommen als gebündelter Digest statt als Mailflut.
Beim Ablauf bleibt es nicht bei der Erinnerung: Läuft eine Führerscheinkontrolle ab, wird das Fahrzeug für diesen Fahrer gesperrt. Der Vorgang bleibt dokumentiert — mit Zeitpunkt und handelnder Person.
Wartungstermine hängen wahlweise am Datum oder an der Laufleistung; gemeldete Kilometerstände rechnen den nächsten Termin fort.
Im Produkt nachlesen
HU/AU, UVV, Führerscheinkontrolle, Leasing-Rückgabe — geplant, rechtzeitig erinnert und als Abo in Ihrem eigenen Kalender.
Mehr erfahren →Prüfungen & UVVUVV-Prüfungen, HU und UnterweisungJährliche UVV-Prüfung, HU/AU und Fahrerunterweisung — terminiert, überwacht und mit Nachweis abgelegt.
Mehr erfahren →HalterpflichtenElektronische FührerscheinkontrolleDie wiederkehrende Kontrolle Ihrer Fahrer — angefordert, bestätigt und nachweisbar dokumentiert, mit Sperre bei Nichtbestehen.
Mehr erfahren →WartungWartung & WerkstatttermineServiceintervalle nach Kilometern und Zeit, Vorwarnung vor der Fälligkeit — und die Werkstattrechnung landet direkt in den Kosten.
Mehr erfahren →Rund um Fristenüberwachung
Welche Fristen muss ich überhaupt überwachen?
Als Halter mindestens: Hauptuntersuchung, UVV-Prüfung, Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung. Dazu kommen die vertraglichen Termine — Leasingende, Versicherung, Wartung. Welche davon eine gesetzliche Grundlage haben, steht im Lexikon beim jeweiligen Begriff.
Reicht ein Kalendereintrag nicht aus?
Für die Erinnerung ja, für den Nachweis nicht. Ein Kalendereintrag belegt nicht, dass die Prüfung stattgefunden hat. Genau dieser Nachweis ist im Haftungsfall der Punkt, auf den es ankommt.
Was ist mit Fahrzeugen, die selten bewegt werden?
Die Fristen laufen trotzdem. Datumsgebundene Prüfungen wie HU und UVV hängen nicht an der Nutzung — ein selten gefahrenes Fahrzeug ist der häufigste Fall einer übersehenen Frist.
Rechtsgrundlagen, Stand 4. August 2026: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ — § 57 (wiederkehrende Prüfung). Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Begriffe dazu: UVV-Prüfung · Hauptuntersuchung (HU) · Halterhaftung · Führerscheinkontrolle
Weitere Auswahlhilfen: KI-Belegerfassung · Kalenderanbindung · Führerscheinkontrolle · UVV-Prüfung · Verzicht auf Ortung · DATEV-Schnittstelle

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