UVV-Prüffristen-Rechner
Fahrzeugart und Datum eingeben — der Rechner zeigt sofort, wann die nächste UVV-Prüfung und die nächste Hauptuntersuchung fällig sind. Ohne Anmeldung.
Richtwerte ohne Gewähr — maßgeblich bleiben Prüfplakette und Prüfstelle. DocuFleet überwacht diese Fristen für Ihre ganze Flotte automatisch und erinnert rechtzeitig vor jeder Fälligkeit.
UVV-Prüfung und HU — zwei Pflichten, zwei Fristen
Viele Betriebe verwechseln die beiden Prüfungen oder halten sie für dasselbe. Tatsächlich laufen sie unabhängig voneinander: Die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 ist eine Pflicht des Halters aus dem Arbeitsschutz — sie stellt sicher, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge betriebssicher sind, und ist mindestens jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen. Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nach § 29 StVZO ist die staatliche Verkehrssicherheitsprüfung, die Sie an der Plakette am hinteren Kennzeichen ablesen.
Wer eine Frist versäumt, riskiert nicht nur ein Bußgeld: Bei der Halterhaftung geht es im Ernstfall um Regress und den Versicherungsschutz. Entscheidend ist deshalb, dass jede Prüfung rechtzeitig terminiert und nachweisbar dokumentiert ist. Genau hier setzt DocuFleet an — die Fristen werden für die gesamte Flotte überwacht, und Sie werden vor jeder Fälligkeit erinnert.
Rund um die Prüffristen
Wie oft ist die UVV-Prüfung Pflicht?
Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (Sachkundigen) geprüft werden. Der Rechner zieht daher zwölf Monate ab der letzten UVV-Prüfung heran.
Was ist der Unterschied zwischen UVV-Prüfung und HU?
Die UVV-Prüfung ist eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Halters gegenüber der Berufsgenossenschaft (DGUV V70) und betrifft die Betriebssicherheit im gewerblichen Einsatz. Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nach § 29 StVZO ist die staatliche Verkehrssicherheitsprüfung mit der Prüfplakette am Kennzeichen. Beide sind unabhängig voneinander fällig.
In welchen Intervallen ist die HU fällig?
Für Pkw bis 3,5 t gilt die erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Lkw und Anhänger über 3,5 t sowie Krafträder haben abweichende Intervalle — der Rechner berücksichtigt die Fahrzeugart. Maßgeblich bleibt die Prüfplakette.
Wer haftet, wenn eine Prüffrist versäumt wird?
Die Verantwortung trägt der Halter — bei Firmenfahrzeugen das Unternehmen bzw. dessen Leitung. Wird eine UVV-Prüfung versäumt und kommt es zu einem Unfall, drohen Bußgelder, Regress und der Verlust des Versicherungsschutzes. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist deshalb entscheidend.
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