Software für die Führerscheinkontrolle
Die Pflicht ist unstrittig, der Weg dorthin nicht. Zwischen Sichtprüfung mit Unterschrift und RFID-Siegel am Führerschein liegen erhebliche Unterschiede in Aufwand, Kosten und Beweiswert.
Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Ein eigenes Gesetz „Führerscheinkontrolle“ gibt es nicht. Die Pflicht folgt aus der Halterverantwortung: Wer zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, macht sich nach § 21 StVG strafbar; § 31 StVZO verpflichtet den Halter zur Überwachung. Etabliert hat sich eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich, die Erstkontrolle am Original.
Weil die Vorgabe aus der Rechtsprechung und nicht aus einem Paragrafen mit Fristangabe stammt, unterscheiden sich die Verfahren am Markt stark. Die Bandbreite reicht von der dokumentierten Sichtprüfung über QR- oder NFC-Siegel, die am Führerschein kleben und regelmäßig mit dem Handy ausgelesen werden, bis zu Dienstleistern mit eigenen Prüfstationen.
Für die Auswahl ist entscheidend, was im Streitfall zählt: ein Nachweis, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein gültiger Führerschein der passenden Klasse vorlag. Alles andere ist Komfort — und Komfort kostet, teils pro Fahrer und Monat zusätzlich.
Woran Sie eine gute Umsetzung erkennen
Datum, Fahrer, prüfende Person und Ergebnis müssen zusammen dokumentiert sein — und nachträglich nicht unbemerkt änderbar. Ein Häkchen ohne Zeitstempel ist im Ernstfall wertlos.
Läuft die Kontrolle ab, muss das sichtbar werden. Die stärkste Umsetzung sperrt das Fahrzeug für den betroffenen Fahrer, statt nur eine weitere Erinnerung zu senden.
Ein Transporter über 3,5 Tonnen oder ein Anhängergespann braucht die passende Klasse. Eine Kontrolle, die nur „Führerschein vorhanden“ festhält, greift zu kurz.
Siegel, Lesegeräte und Prüfstationen kosten extra, oft je Fahrer und Monat. Rechnen Sie den Preis auf Ihre Fahrerzahl hoch, bevor Sie den Grundpreis vergleichen.
Diese Fragen stellen Sie jedem Anbieter
- Welches Verfahren wird eingesetzt, und was kostet es je Fahrer und Monat zusätzlich?
- Was genau wird dokumentiert — Zeitpunkt, prüfende Person, Führerscheinklasse?
- Ist der Nachweis nachträglich änderbar, und bleibt eine Änderung sichtbar?
- Was passiert automatisch, wenn eine Kontrolle überfällig wird?
- Können Fahrer die Kontrolle selbst anstoßen, oder braucht es einen Sammeltermin?
- Wie läuft es bei Fahrern, die selten im Haus sind — etwa im Außendienst?
Diese Fragen gelten für jeden Anbieter — auch für uns. Wie DocuFleet sie beantwortet, steht direkt darunter.
So löst DocuFleet das
DocuFleet führt die Kontrolle je Fahrer mit Intervall, Zeitpunkt, prüfender Person und Ergebnis. Fahrer können ihre Kontrolle über die App selbst anfordern, statt auf einen Sammeltermin zu warten — die Bestätigung erfolgt durch die zuständige Person.
Läuft eine Kontrolle ab, bleibt es nicht bei einer Erinnerung: Das Fahrzeug wird für diesen Fahrer gesperrt und der Zustand ist in der Übersicht sichtbar. Der Vorgang bleibt vollständig dokumentiert.
Ehrlich zur Abgrenzung: DocuFleet arbeitet mit dokumentierter Prüfung, nicht mit RFID-Siegeln am Führerschein. Wer ein siegelbasiertes Verfahren mit automatischer Auslesung braucht, ist bei einem darauf spezialisierten Dienstleister richtig. Dafür fällt bei DocuFleet auch kein Aufpreis je Fahrer an — die Kontrolle gehört zum Produkt.
Im Produkt nachlesen
Die wiederkehrende Kontrolle Ihrer Fahrer — angefordert, bestätigt und nachweisbar dokumentiert, mit Sperre bei Nichtbestehen.
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Wie oft muss kontrolliert werden?
Ein Paragraf mit Fristangabe existiert nicht. Etabliert und in der Rechtsprechung anerkannt ist eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich; die Erstkontrolle erfolgt am Original. Wer häufiger kontrolliert, steht besser da — wer seltener kontrolliert, muss das begründen können.
Genügt eine Kopie des Führerscheins?
Nein. Eine Kopie belegt, dass es den Führerschein einmal gab, nicht dass er heute noch gültig ist. Ein Entzug ist der Kopie nicht anzusehen — genau deshalb wird wiederkehrend kontrolliert.
Wer darf die Kontrolle durchführen?
Die Aufgabe lässt sich delegieren, die Halterverantwortung nicht. Wichtig ist, dass die Übertragung dokumentiert ist und die prüfende Person im Nachweis erscheint.
Rechtsgrundlagen, Stand 4. August 2026: § 21 StVG — Fahren ohne Fahrerlaubnis (Halterverantwortung) · § 31 StVZO — Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Begriffe dazu: Führerscheinkontrolle · Halterhaftung
Weitere Auswahlhilfen: KI-Belegerfassung · Fristenüberwachung · Kalenderanbindung · UVV-Prüfung · Verzicht auf Ortung · DATEV-Schnittstelle

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