Hauptuntersuchung (HU)
Rechtsgrundlage: § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“, ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Sie wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt und mit der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen dokumentiert.
Die Intervalle richten sich nach der Fahrzeugart: Pkw bis 3,5 t erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate; Lkw und Anhänger über 3,5 t sowie viele Nutzfahrzeuge jährlich; Krafträder alle 24 Monate.
Mit der HU verbunden ist in der Regel die Abgasuntersuchung (AU). Wird die HU versäumt, drohen Verwarnungs- bzw. Bußgelder, die mit der Dauer der Überschreitung steigen.
Die HU ist von der arbeitsschutzrechtlichen UVV-Prüfung (§ 57 DGUV Vorschrift 70) zu unterscheiden — beide sind unabhängig voneinander fällig.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Pkw zur HU?
Erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Was kostet eine versäumte HU?
Je nach Überschreitungsdauer ein Verwarnungs- oder Bußgeld; die HU muss nachgeholt werden.
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