Für Kommunen & Bauhöfe

Fuhrpark für Kommunen und Bauhöfe

Vom Kommunalfahrzeug über den Bauhof-Transporter bis zum Dienstwagen der Verwaltung: DocuFleet führt einen gemischten kommunalen Fuhrpark nachvollziehbar — mit Nachweisen, die auch der Rechnungsprüfung standhalten.

Kommunales Nutzfahrzeug am Straßenrand vor einem Verwaltungsgebäude
Vom Kehrfahrzeug bis zum Dienstwagen

Kommunale Fuhrparks sind selten homogen. Nutzfahrzeuge, Anhänger, Kleingeräte und Dienstwagen laufen in derselben Übersicht — mit eigenen Feldern je Fahrzeugart.

Prüfungen ohne Karteikasten

UVV-Prüfung, HU und wiederkehrende Unterweisungen werden je Fahrzeug und Mitarbeiter geführt. Der Nachweis liegt am Fahrzeug, nicht im Ordner des Bauhofleiters.

Nachvollziehbar für die Prüfung

Wer wann welches Fahrzeug bewegt hat und welche Kosten entstanden sind, bleibt lückenlos dokumentiert — nachvollziehbar auch Jahre später.

Mehrere Ämter, ein System

Bauhof, Verwaltung und Eigenbetriebe lassen sich als getrennte Mandanten führen und trotzdem gemeinsam auswerten.

In Kommunen verteilt sich der Fuhrpark oft über mehrere Stellen: Der Bauhof betreut die Nutzfahrzeuge, das Hauptamt die Dienstwagen, und für die Feuerwehrfahrzeuge gilt ohnehin ein eigener Rhythmus. Ein zentraler Überblick fehlt — bis eine Frist versäumt wird oder die Rechnungsprüfung nachfragt.

DocuFleet führt diese Fahrzeuge in einem System, ohne sie über einen Kamm zu scheren: Jede Fahrzeugart bekommt eigene Felder und eigene Prüfintervalle, und die Zuständigkeiten lassen sich über Rollen und Mandanten sauber trennen.

Der Vorteil zeigt sich bei der Dokumentation. Prüfungen, Reparaturen und Kosten hängen am Fahrzeug und bleiben dort — auch wenn die Kollegin, die den Vorgang angelegt hat, längst in einem anderen Amt arbeitet.

Häufige Fragen

Rund um Ihren Fuhrpark

Lassen sich Bauhof und Verwaltung getrennt führen?

Ja. Über Mandanten trennen Sie Bereiche voneinander, ohne den Gesamtüberblick zu verlieren — jede Stelle sieht ihre Fahrzeuge, die Leitung sieht alles.

Sind auch Anhänger und Geräte erfassbar?

Ja. Was eine Prüffrist hat, führen Sie genauso wie ein Fahrzeug — inklusive UVV-Terminen und Nachweisen.

Genügt die Dokumentation für die Rechnungsprüfung?

Kosten werden GoBD-konform festgeschrieben und sind danach unveränderbar; Korrekturen laufen als Storno mit Gegenbuchung. Jede Änderung bleibt über das Audit-Log nachvollziehbar.

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