Software für UVV-Prüfungen im Fuhrpark
Die UVV-Prüfung ist jährlich Pflicht und wird regelmäßig mit der Hauptuntersuchung verwechselt. Eine Software hilft nur, wenn sie beide getrennt führt — und den Nachweis liefert, auf den es ankommt.
UVV-Prüfung im Fuhrpark
Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge nach § 57 DGUV Vorschrift 70. Der Halter muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen — unabhängig von der Hauptuntersuchung und unabhängig davon, wie viel das Fahrzeug bewegt wurde.
Der häufigste Fehler in der Praxis ist die Gleichsetzung mit der HU. Die HU nach § 29 StVZO ist eine staatlich geregelte Untersuchung mit eigener Fristenstaffelung und Plakette; die UVV-Prüfung ist Arbeitsschutz und dient dem Schutz der Beschäftigten. Beide können am selben Tag stattfinden, ersetzen einander aber nicht. Eine Software, die nur ein Feld „nächste Prüfung“ führt, bildet das nicht ab.
Kontrolliert wird das nicht vom Straßenverkehrsamt, sondern von der Berufsgenossenschaft — und im Ernstfall nach einem Unfall. Dann zählt der Nachweis: Wann wurde geprüft, durch wen, mit welchem Ergebnis, und was ist mit den festgestellten Mängeln geschehen.
Woran Sie eine gute Umsetzung erkennen
Zwei Termine mit eigenen Fristen und eigenen Nachweisen. Wer beides in ein Feld schreibt, verliert genau die Unterscheidung, auf die es bei einer Prüfung ankommt.
Eine Prüfung endet nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Festgestellte Mängel brauchen einen Status bis zur Behebung — sonst ist dokumentiert, dass Sie von einem Mangel wussten und nichts geschah.
Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person. Wer geprüft hat, gehört in den Nachweis — bei einer externen Werkstatt ebenso wie bei einer eigenen Fachkraft.
Die Prüfpflicht endet nicht beim Pkw. Anhänger, Aufbauten und Ladekrane brauchen eigene Prüfungen — die Software sollte sie als eigene Objekte führen können.
Diese Fragen stellen Sie jedem Anbieter
- Werden UVV-Prüfung und Hauptuntersuchung als getrennte Termine mit eigenen Fristen geführt?
- Was passiert mit festgestellten Mängeln — gibt es einen Status bis zur Behebung?
- Wird die prüfende Person im Nachweis dokumentiert?
- Lassen sich Anhänger und Aufbauten als eigene Objekte mit eigener Prüffrist führen?
- Kann ich den Prüfbericht als Dokument am Fahrzeug ablegen?
- Wie weit im Voraus wird erinnert, und lässt sich der Vorlauf ändern?
Diese Fragen gelten für jeden Anbieter — auch für uns. Wie DocuFleet sie beantwortet, steht direkt darunter.
So löst DocuFleet das
DocuFleet führt UVV-Prüfung und Hauptuntersuchung als getrennte Termine mit eigenen Fristen, eigenem Vorlauf und eigenem Nachweis. Der Prüfbericht lässt sich als Dokument am Fahrzeug ablegen, sodass Prüfung und Beleg zusammenbleiben.
Anhänger und Aufbauten lassen sich als eigene Objekte mit eigener Prüffrist führen — sie zählen dann allerdings auch als eigenes Fahrzeug in der Abrechnung.
Der kostenlose Rechner auf dieser Website ermittelt die nächsten UVV- und HU-Termine übrigens auch ohne Anmeldung, wenn Sie zunächst nur die Fristen wissen wollen.
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Ersetzt die HU die UVV-Prüfung?
Nein. Die HU nach § 29 StVZO ist eine staatlich geregelte Untersuchung, die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 gehört zum Arbeitsschutz. Beide können am selben Tag erfolgen, ersetzen einander aber nicht.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Eine befähigte Person — in der Praxis meist eine Werkstatt oder eine entsprechend qualifizierte eigene Fachkraft. Entscheidend ist die Qualifikation, nicht der Arbeitgeber der prüfenden Person.
Gilt die Prüfpflicht auch für Fahrzeuge, die kaum bewegt werden?
Ja. Die Frist hängt am Kalender, nicht an der Laufleistung. Selten genutzte Fahrzeuge sind erfahrungsgemäß die häufigsten Kandidaten für eine übersehene Prüfung.
Rechtsgrundlagen, Stand 4. August 2026: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ — § 57 (wiederkehrende Prüfung) · § 29 StVZO — Hauptuntersuchung. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Begriffe dazu: UVV-Prüfung · DGUV Vorschrift 70 · Hauptuntersuchung (HU)
Weitere Auswahlhilfen: KI-Belegerfassung · Fristenüberwachung · Kalenderanbindung · Führerscheinkontrolle · Verzicht auf Ortung · DATEV-Schnittstelle

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