Führerscheinkontrolle
Rechtsgrundlage: abgeleitet aus § 31 StVZO, § 21 StVG
Die Führerscheinkontrolle ist die Pflicht des Halters, regelmäßig zu prüfen, dass Fahrer dienstlicher Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis der passenden Klasse besitzen. Etabliert ist eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich; die Erstkontrolle erfolgt im Original.
Ein eigenes Gesetz „Führerscheinkontrolle“ gibt es nicht — die Pflicht folgt aus der Halterhaftung (§ 31 StVZO, § 21 StVG): Wer zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.
Üblich sind zwei Kontrollen pro Jahr, bei Neueinstellung zwingend vor der ersten Fahrt und im Original. Geprüft werden Gültigkeit, Ablaufdatum und die zur Fahrzeugkategorie passende Klasse.
Jede Kontrolle muss nachweisbar dokumentiert werden — mit Datum, Prüfer, Ergebnis und idealerweise Führerscheinnummer. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall als nicht geschehen.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Führerscheinkontrolle erfolgen?
Kein starres Gesetzesintervall; etabliert sind mindestens zwei Kontrollen pro Jahr, zusätzlich anlassbezogen.
Reicht eine Kopie des Führerscheins?
Für die Erstkontrolle nicht — dort ist der physische Führerschein im Original zu prüfen.
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