Fuhrpark-Lexikon

THG-Quote

Rechtsgrundlage: § 37a BImSchG

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, ihre Emissionen zu mindern. Halter reiner Elektrofahrzeuge können die eingesparten Emissionen zertifizieren lassen und verkaufen — jährlich und je Fahrzeug.

Zuletzt fachlich geprüft: 27.07.2026

Berechtigt ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eines batterieelektrischen Fahrzeugs eingetragen ist. Hybride und Verbrenner sind ausgenommen.

Die Abwicklung läuft über Vermarkter, die die Quote bündeln und an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Die Höhe der Prämie schwankt mit dem Marktpreis und ist über die Jahre deutlich gefallen.

Für Fuhrparks mit mehreren Elektrofahrzeugen summiert sich der Betrag dennoch — vorausgesetzt, der Antrag wird jedes Jahr neu gestellt. Vergessene Anträge sind der häufigste Grund, warum Geld liegen bleibt.

Wie aus einer Quotenpflicht eine Prämie wird

Adressat der Treibhausgasminderungsquote sind nicht Fuhrparks, sondern die Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoff. Sie müssen die Treibhausgasemissionen der von ihnen abgesetzten Kraftstoffmenge um einen gesetzlich festgelegten Anteil mindern. Gelingt ihnen das nicht, wird eine Abgabe je Tonne nicht geminderter Emissionen fällig — und genau diese Abgabe bildet die Obergrenze für den Preis, den ein Quotenverpflichteter für fremde Minderungsmengen zu zahlen bereit ist.

Eine der zulässigen Erfüllungsoptionen ist Strom, der in Elektrofahrzeugen geladen wurde. Weil dieser Strom nicht beim Mineralölunternehmen anfällt, sondern beim Halter, ist ein Markt entstanden: Der Halter lässt die auf sein Fahrzeug entfallende Minderungsmenge bescheinigen und überträgt sie — in der Praxis über einen Vermarkter — an einen Quotenverpflichteten. Die Prämie ist der Kaufpreis dieser Übertragung, keine staatliche Förderung. Das erklärt, warum ihre Höhe schwankt und warum kein Anbieter sie seriös für die Zukunft zusagen kann.

Wer die Quote geltend machen kann

Anknüpfungspunkt ist die Zulassung: Berechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs eingetragen ist. Weder die Eigentümerstellung entscheidet noch die Person, die den Ladestrom bezahlt hat, noch der tatsächliche Nutzer.

Im Leasing liegt deshalb die häufigste Fehlerquelle. Halter und damit antragsberechtigt ist in der Regel der Leasingnehmer, weil er in der Zulassungsbescheinigung steht — einzelne Verträge behalten die Quote aber ausdrücklich dem Leasinggeber vor. Ein Blick in den Vertrag vor dem ersten Antrag erspart eine unangenehme Rückabwicklung.

Anspruch auf die THG-Quote — was anrechenbar ist
FallAnrechenbar?Hinweis
Rein batterieelektrisches Fahrzeug im Firmenbestandjamaßgeblich ist der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Halter
Plug-in-Hybridneindie Anrechnung ist auf rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt
Verbrenner, auch als Mild-Hybridneines entsteht kein anrechenbarer Ladestrom
Geleastes Elektrofahrzeugje nach VertragHalter ist meist der Leasingnehmer; einzelne Verträge weisen die Quote dem Leasinggeber zu
Öffentlich zugänglicher Ladepunktja, gesondertder Betreiber rechnet die tatsächlich abgegebene Strommenge ab, nicht einen Schätzwert

Quelle: § 37a BImSchG i. V. m. der 38. BImSchV (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen)

Der Jahresrhythmus — und warum Anträge liegen bleiben

Die THG-Quote wird kalenderjahrweise abgerechnet. Der Antrag für ein Verpflichtungsjahr ist im Folgejahr beim Umweltbundesamt zu stellen; die Frist der 38. BImSchV endet am 28. Februar. Vermarkter, die Anträge bündeln, setzen ihre eigenen Annahmeschlüsse regelmäßig deutlich früher an — wer erst Ende Februar mit der Bestandsaufnahme beginnt, ist bei vielen Anbietern bereits zu spät.

Je Fahrzeug und Jahr ist genau ein Antrag möglich. Doppelanträge — etwa weil zwei Standorte unabhängig voneinander gemeldet haben — führen zur Ablehnung und kosten im Zweifel das ganze Jahr. In einem Fuhrpark mit Zu- und Abgängen ist deshalb weniger der einzelne Antrag die Arbeit als die Frage, welche Fahrzeuge im Vorjahr überhaupt auf das Unternehmen zugelassen waren und wer sie gemeldet hat.

  • Bestand zum Jahreswechsel nach Antriebsart auswerten — nur rein elektrische Fahrzeuge, keine Hybride
  • Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug bereithalten; sie ist der Nachweis der Haltereigenschaft
  • Zu- und Abgänge des Vorjahres prüfen, auch unterjährig zugelassene Fahrzeuge
  • Bei Leasingfahrzeugen den Vertrag darauf prüfen, wem die Quote zusteht
  • Festhalten, wer welchen Antrag gestellt hat, um Doppelanträge auszuschließen
  • Wiedervorlage im Januar setzen — die Frist läuft, ohne dass jemand erinnert

Wie die Prämie zu behandeln ist — und wie nicht

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme; die Übertragung der Quote ist zudem umsatzsteuerlich zu würdigen. Klären Sie die Behandlung mit Ihrer Steuerkanzlei, bevor die erste Gutschrift eingeht — nachträgliche Korrekturen sind hier lästiger, als die Beträge groß sind.

In der Gesamtkostenrechnung eines Elektrofahrzeugs gehört die Prämie auf die Ertragsseite, aber mit Vorbehalt: Sie ist der einzige Posten dieser Kalkulation, dessen Höhe niemand für die kommenden Jahre zusagen kann. Wer eine Beschaffungsentscheidung auf eine unterstellte Prämie stützt, rechnet mit einem Marktpreis, nicht mit einem Anspruch.

Für Österreich gilt die Regelung nicht: Der Anspruch knüpft an die deutsche Zulassung an, ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug kann die deutsche Quote nicht auslösen. Ein unmittelbar vergleichbares, bundesweit an einzelne Halter ausgezahltes Verfahren besteht dort nach heutigem Stand nicht — prüfen Sie die aktuelle Rechtslage, bevor Sie für den österreichischen Teil der Flotte mit Erlösen kalkulieren.

Häufige Fragen

Können wir die Quote auch für Plug-in-Hybride beantragen?

Nein. Anrechenbar ist nur Strom aus rein batterieelektrischen Fahrzeugen. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind ausgenommen.

Brauchen wir Nachweise über den tatsächlich geladenen Strom?

Für Fahrzeuge nicht — die anrechenbare Strommenge wird pauschal geschätzt. Nur Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte rechnen die tatsächlich abgegebene Menge ab.

Was passiert, wenn wir ein Jahr vergessen haben?

Nach Ablauf der Antragsfrist wird der Antrag für dieses Verpflichtungsjahr in aller Regel nicht mehr angenommen; nachholen lässt er sich im Folgejahr nicht. Das ist der häufigste Grund, warum in Flotten Geld liegen bleibt.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite erklärt Rechtsbegriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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