Teil der Reihe: Fuhrpark-Compliance: Der komplette Leitfaden zu den Halterpflichten

THG-Quote im Fuhrpark: Prämie für E-Fahrzeuge sichern

Lukas Huber · 4. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Halter batterieelektrischer Fahrzeuge in Deutschland können ihre eingesparten Emissionen als THG-Quote jährlich über Anbieter vermarkten und dafür eine Prämie erhalten. Die Beantragung erfolgt mit dem Fahrzeugschein, die Höhe schwankt mit dem Quotenmarkt. Fuhrparks profitieren, wenn sie mehrere E-Fahrzeuge gebündelt verwalten und Fristen sauber im Blick behalten.

Elektrofahrzeuge eines Fuhrparks laden an einer Ladesäule, Symbolbild für die THG-Quote und die Prämie für E-Fahrzeuge

Die THG-Quote ist für viele Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen eine oft übersehene Einnahmequelle: Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug hält, kann die dadurch eingesparten Treibhausgasemissionen jährlich vermarkten und erhält dafür eine Prämie. Gerade wenn mehrere E-Fahrzeuge im Bestand sind, summiert sich das – vorausgesetzt, die Beantragung und die Fristen werden sauber organisiert. Dieser Beitrag erklärt, wie die THG-Quote funktioniert, wer berechtigt ist und worauf Sie im Fuhrpark achten sollten.

Was ist die THG-Quote?

Die Abkürzung THG steht für Treibhausgas. Hinter der THG-Quote verbirgt sich die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote, mit der Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen (die sogenannten Quotenverpflichteten, in der Regel Mineralölkonzerne), verpflichtet werden, die CO₂-Emissionen ihrer Produkte schrittweise zu senken. Rechtlicher Rahmen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) samt der zugehörigen Verordnungen.

Damit diese Verpflichteten ihre Quote erfüllen können, dürfen sie Minderungsleistungen Dritter anrechnen. Und genau hier kommen Halter von Elektrofahrzeugen ins Spiel: Der Strom, der in einem batterieelektrischen Fahrzeug statt fossilem Kraftstoff genutzt wird, gilt als Emissionsminderung. Diese Minderung lässt sich als Zertifikat handeln – der Erlös daraus wird als Prämie an die Halter ausgezahlt.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt ist grundsätzlich der Halter des reinen Elektrofahrzeugs, so wie er im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen ist. Wichtige Eckpunkte:

  • Es muss sich um ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) handeln. Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
  • Berechtigt sind sowohl private als auch gewerbliche Halter – also auch Ihr Fuhrpark.
  • Die Fahrzeugklasse spielt eine Rolle: Neben Pkw sind auch bestimmte E-Nutzfahrzeuge und E-Busse quotenfähig.
  • Entscheidend ist der eingetragene Halter, nicht der Fahrer oder der Eigentümer im wirtschaftlichen Sinne.

Wer die Grundbegriffe rund um Halter, Fahrzeugklassen und Zuständigkeiten vertiefen möchte, findet im Glossar zum Fuhrparkmanagement eine kompakte Einordnung.

THG-Quote beantragen: So läuft es ab

Halter vermarkten ihre Minderungsleistung in der Praxis nicht direkt an die Mineralölkonzerne, sondern über spezialisierte Anbieter, die viele Fahrzeuge bündeln (Pooling) und die Zertifikate gesammelt am Quotenmarkt verkaufen. Der Ablauf ist bewusst niedrigschwellig gehalten:

  1. Anbieter auswählen. Es gibt zahlreiche Vermittler; sie unterscheiden sich in Auszahlungsmodell, Bearbeitungsdauer und Konditionen.
  2. Fahrzeugschein hochladen. Für den Nachweis genügt in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I des E-Fahrzeugs.
  3. Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Der Anbieter reicht die Daten zur Zertifizierung ein; erst danach ist die Minderung handelbar.
  4. Prämie erhalten. Nach dem Verkauf des Zertifikats wird die Prämie ausgezahlt – je nach Anbieter als Festbetrag oder marktabhängig.

Jährliche Beantragung nicht vergessen

Entscheidend ist: Die THG-Quote wird pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt. Sie ist keine einmalige Sache. Für jedes E-Fahrzeug muss die Vermarktung jedes Jahr erneut angestoßen werden. Wer die Frist verstreichen lässt, verschenkt bares Geld – im Fuhrpark mit vielen Fahrzeugen schnell eine relevante Summe. Ein zuverlässiges Fristen- und Dokumentenmanagement zahlt sich hier unmittelbar aus.

Warum die Prämienhöhe schwankt

Eine feste Zahl lässt sich seriös nicht versprechen: Die Prämienhöhe hängt vom Preis der Zertifikate am Quotenmarkt ab, und dieser schwankt teils erheblich über die Jahre. Angebot und Nachfrage nach Minderungszertifikaten, regulatorische Anpassungen und die Zahl der zugelassenen E-Fahrzeuge wirken alle auf den Preis. Manche Anbieter zahlen einen garantierten Festbetrag und übernehmen das Marktrisiko, andere reichen den tatsächlich erzielten Erlös weiter. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile – ein Vergleich lohnt sich.

THG-Quote im Fuhrpark: mehrere E-Fahrzeuge bündeln

Für Einzelfahrzeuge ist die THG-Quote ein netter Zusatzertrag. Im Fuhrpark wird sie zum planbaren Baustein der Wirtschaftlichkeitsrechnung für die E-Flotte. Der Unterschied liegt in der Organisation:

  • Übersicht über den E-Bestand. Sie müssen jederzeit wissen, welche Fahrzeuge rein elektrisch sind und für welche die Quote bereits im laufenden Jahr beantragt wurde.
  • Fahrzeugscheine griffbereit. Die Zulassungsbescheinigungen sollten zentral und aktuell hinterlegt sein, damit die Beantragung nicht an fehlenden Dokumenten scheitert.
  • Fristen pro Fahrzeug steuern. Zu- und Abgänge, Halterwechsel und unterjährige Neuzulassungen verändern, wer wann berechtigt ist.
  • Sammelvermarktung. Viele Anbieter bieten für Flotten eigene Sammelprozesse an, bei denen alle Fahrzeuge in einem Vorgang eingereicht werden.

An dieser Stelle spielt ein digitales Fuhrparkmanagement seine Stärke aus: In DocuFleet sind Fahrzeugdaten, Antriebsart und die hinterlegten Zulassungsdokumente zentral abrufbar, sodass sich der berechtigte E-Bestand ohne manuelles Suchen ermitteln lässt. Fristen und wiederkehrende Aufgaben – etwa die jährliche Vermarktung – lassen sich als Erinnerung hinterlegen, damit kein Fahrzeug durchrutscht.

Die THG-Prämie ist dabei nur einer von mehreren Hebeln, mit denen sich eine E-Flotte wirtschaftlich betreiben lässt. Wie Sie darüber hinaus Fuhrparkkosten senken, zeigt der verlinkte Beitrag mit weiteren Ansatzpunkten. Und wer erst am Anfang steht, findet praktische Grundlagen im Ratgeber zum Fuhrparkmanagement für kleine Unternehmen.

Einordnung in die Halterpflichten

Die Vermarktung der THG-Quote ist freiwillig und keine gesetzliche Pflicht – anders als etwa die Hauptuntersuchung, die UVV-Prüfung oder die Führerscheinkontrolle. Trotzdem gehört sie thematisch in dieselbe Organisationslogik: Sie funktioniert nur, wenn Fahrzeugdaten, Dokumente und Fristen im Fuhrpark sauber gepflegt sind. Wer seine Pflichten ohnehin strukturiert managt, kann die Quote fast nebenbei mitnehmen. Einen umfassenden Überblick über den organisatorischen Rahmen bietet unser Fuhrpark-Compliance-Leitfaden, der die zentralen Halterpflichten systematisch aufbereitet.

Kurzer Blick nach Österreich

Die hier beschriebene THG-Quote in dieser Form ist eine deutsche Regelung auf Basis des BImSchG. In Österreich gibt es ein vergleichbares, aber eigenständiges System zur Anrechnung von Elektromobilität auf Kraftstoff-Emissionsziele, das anders ausgestaltet und über andere Stellen abgewickelt wird. Wer in beiden Ländern Fahrzeuge hält, sollte die Vermarktung getrennt nach nationalem Recht prüfen und nicht davon ausgehen, dass ein deutscher Anbieter automatisch auch österreichische Fahrzeuge abwickelt.

Fazit

Die THG-Quote ist eine der wenigen Stellen, an denen Elektromobilität im Fuhrpark einen direkten, wiederkehrenden Ertrag erzeugt – ohne großen Aufwand, wenn die Organisation stimmt. Berechtigt ist der eingetragene Halter reiner E-Fahrzeuge, beantragt wird jährlich über einen Anbieter, und die Prämienhöhe folgt dem schwankenden Quotenmarkt. Für Fuhrparks liegt der Hebel darin, den E-Bestand samt Fahrzeugscheinen und Fristen zentral im Blick zu behalten, damit für jedes Fahrzeug in jedem Jahr die Prämie gesichert wird. Prüfen Sie einmal, welche Ihrer Fahrzeuge berechtigt sind – und richten Sie einen festen jährlichen Prozess dafür ein.

Häufige Fragen

Wer kann die THG-Quote im Fuhrpark beantragen?

Berechtigt ist der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragene Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs. Das gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Halter, also auch für Fuhrparks. Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.

Wie oft muss die THG-Quote beantragt werden?

Die THG-Quote wird pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt und ist keine einmalige Sache. Für jedes E-Fahrzeug muss die Vermarktung jedes Jahr erneut angestoßen werden. Wird die Frist versäumt, entfällt die Prämie für das betreffende Jahr.

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Eine feste Zahl lässt sich nicht seriös nennen. Die Höhe hängt vom Preis der Minderungszertifikate am Quotenmarkt ab, der über die Jahre schwankt. Manche Anbieter zahlen einen garantierten Festbetrag, andere reichen den tatsächlich erzielten Markterlös weiter.

Welche Unterlagen brauche ich für die THG-Quote?

In der Regel genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Elektrofahrzeugs als Nachweis. Der ausgewählte Anbieter reicht die Daten zur Zertifizierung beim Umweltbundesamt ein und wickelt anschließend den Verkauf des Zertifikats ab.

Gibt es die THG-Quote auch in Österreich?

Die beschriebene THG-Quote ist eine deutsche Regelung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Österreich hat ein eigenständiges, anders ausgestaltetes System zur Anrechnung von Elektromobilität. Halter mit Fahrzeugen in beiden Ländern sollten die Vermarktung getrennt nach nationalem Recht prüfen.

Werkzeuge & Definitionen zum Thema

Titelbild: Jakub Zerdzicki via Pexels

Fuhrparkkosten sauber im Griff

Kosten, Belege und DATEV-Export automatisiert und GoBD-konform. 30 Tage kostenlos testen.

Ohne Kreditkarte · monatlich kündbar · DSGVO- & GoBD-konform, gehostet in der EU