HU-Frist beim Firmenwagen: Termine, Kosten & Ablauf
Die HU-Frist hängt von Fahrzeugart und Nutzung ab. Gewöhnliche Pkw haben eine erste Frist von 36 Monaten und anschließend 24 Monaten. Für leichte Nutzfahrzeuge gilt die Pkw-Erstfrist nicht pauschal. Fälligkeitsmonat und Untersuchungsbericht sind maßgeblich.

Die HU-Frist ist für jeden Fuhrpark ein Pflichttermin, der sich nicht verschieben lässt: Ist die Hauptuntersuchung überfällig, drohen Bußgelder und im Ernstfall Probleme mit dem Versicherungsschutz. Wer mehrere Firmenwagen verwaltet, verliert schnell den Überblick über einzelne Fälligkeiten – dabei lässt sich die HU-Frist mit etwas System sicher im Griff behalten. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie die Fälligkeit berechnen, die TÜV-Plakette richtig lesen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und was passiert, wenn Sie den Termin überziehen.
Was die HU-Frist beim Firmenwagen bedeutet
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung nach § 29 StVZO. Umgangssprachlich heißt sie „TÜV“, auch wenn neben der TÜV-Gesellschaft weitere Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS die Untersuchung durchführen dürfen. Beim TÜV am Firmenwagen wird geprüft, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist – von Bremsen über Beleuchtung und Fahrwerk bis zur Abgasuntersuchung (AU), die heute in die HU integriert ist.
Für die betriebliche Praxis ist wichtig: Verantwortlich für die Einhaltung der HU-Frist ist der Fahrzeughalter. Bei Firmenwagen ist das in der Regel das Unternehmen bzw. der Fuhrparkverantwortliche – nicht der Fahrer. Die HU-Frist ist damit Teil der Halterpflichten, die im Rahmen der Fuhrpark-Compliance dokumentiert werden sollten.
Wie oft ist die Hauptuntersuchung fällig?
Die Intervalle hängen von Fahrzeugart und Erstzulassung ab:
Die Fristen ergeben sich aus Anlage VIII zur StVZO. Wichtige Beispiele:
- Gewöhnliche Pkw: erste HU nach 36 Monaten, danach 24 Monate.
- Zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: grundsätzlich 24 Monate, auch bis zur ersten HU. Die Pkw-Erstfrist gilt nicht pauschal für leichte Nutzfahrzeuge.
- Krafträder: 24 Monate.
- Anhänger: nach Gewicht, Bauart und gegebenenfalls Erstprüfung unterscheiden. Eine allgemeine jährliche Anhängerfrist gibt es nicht.
- Schwerere Fahrzeuge und besondere Personenbeförderung: die konkrete Tabellenzeile und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsprüfungen berücksichtigen.
Bei einem klassischen Firmen-Pkw gilt also nach der ersten HU der Zwei-Jahres-Rhythmus. Genau dieser Rhythmus macht es bei größeren Fuhrparks anspruchsvoll, alle Fälligkeiten manuell zu überwachen.
TÜV-Plakette lesen: So erkennen Sie die Fälligkeit
Die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen verrät auf einen Blick, wann die nächste HU fällig ist. So funktioniert das TÜV-Plakette-Lesen:
- Die große Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
- Die Zahl ganz oben (auf 12 Uhr) kennzeichnet den Fälligkeitsmonat. Der Monat, der oben steht, ist der Monat, in dem die HU fällig wird.
- Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und erlaubt der Polizei eine schnelle Sichtkontrolle aus der Entfernung.
Beispiel: Steht die „6“ oben und in der Mitte „26“, ist die HU im Juni 2026 fällig. Gleichen Sie die Plakette mit Zulassungsbescheinigung und Untersuchungsbericht ab. Die Fälligkeit richtet sich nach § 29 StVZO und Anlage VIII.
HU-Fälligkeit berechnen – Schritt für Schritt
Um die HU-Fälligkeit zu berechnen, brauchen Sie nur zwei Angaben: das Datum der letzten Hauptuntersuchung (bzw. bei Neuwagen die Erstzulassung) und das für das Fahrzeug geltende Intervall.
- Ausgangsdatum bestimmen: Bei Neuwagen ist es die Erstzulassung, danach das Datum der letzten HU laut Prüfbericht oder Plakette.
- Intervall addieren: Für Pkw 36 Monate bis zur ersten HU, danach jeweils 24 Monate.
- Auf den Monat runden: Maßgeblich ist der Monat, nicht der Tag. Fällig ist die HU am Ende des angegebenen Monats.
Wichtig: Führen Sie die HU vorzeitig durch, verschiebt sich der neue Zwei-Jahres-Rhythmus in der Regel auf das tatsächliche Prüfdatum. Sie „verschenken“ also die Restlaufzeit. Wer die HU-Fälligkeit für viele Fahrzeuge berechnen muss, sollte diese Termine zentral erfassen. In einer Fuhrparksoftware wie DocuFleet lässt sich die HU-Frist je Fahrzeug hinterlegen und automatisch als Erinnerung ausspielen – so entfällt das manuelle Nachrechnen.
Hauptuntersuchung: Kosten gezielt anfragen
Ein bundesweit gültiger Endpreis lässt sich aus Fahrzeugart und Kennzeichen allein nicht ableiten. Fragen Sie den aktuellen Gesamtpreis für Ihr konkretes Fahrzeug beim Prüfangebot an. Klären Sie, ob eine gegebenenfalls erforderliche Abgasuntersuchung und Werkstattleistungen enthalten sind.
Zusätzliche Kosten können bei einer Nachuntersuchung oder erweitertem Untersuchungsumfang entstehen. Reparaturen und organisatorische Leistungen sind von der Prüfgebühr zu unterscheiden. Für einen Vergleich mehrerer Angebote sollten dieselben Leistungen zugrunde liegen.
Legen Sie Prüfbericht und Rechnung am Fahrzeug ab. Der Bericht belegt das Untersuchungsergebnis, die Rechnung den abgerechneten Aufwand. Beides erfüllt unterschiedliche Zwecke.
HU überziehen: Frist und Folgen auseinanderhalten
Die HU muss spätestens im ausgewiesenen Fälligkeitsmonat erfolgen. Eine erst später einsetzende Sanktion verlängert diese Frist nicht. Bei Überschreitung kommen abhängig von Fahrzeug und Dauer Verwarnungs- oder Bußgelder sowie gegebenenfalls Punkte in Betracht. Die maßgeblichen Tatbestände stehen in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
Bei mehr als zwei Monaten Überschreitung ist der erweiterte Untersuchungsumfang nach Anlage VIIIa StVZO zu berücksichtigen. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr regelt den zugehörigen Aufschlag. Dieser beginnt nicht erst nach acht Monaten. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf die Einsatzentscheidung nicht allein auf die Prüfplakette gestützt werden.
Eine überzogene HU bedeutet nicht automatisch den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Mögliche Folgen hängen vom konkreten Schaden, den Bedingungen und weiteren Voraussetzungen ab. Lassen Sie solche Fragen im Einzelfall klären.
Mehrere HU-Termine gemeinsam organisieren
Dieser Beitrag erklärt die Fälligkeit des einzelnen Fahrzeugs. Wie Sie Fahrzeuge, Standorte, Verantwortliche und Werkstatttermine zusammenführen, beschreibt der gesonderte Leitfaden zur HU-Organisation im Fuhrpark.
Für den Einstieg können Sie den Prüffristen-Rechner nutzen. Gleichen Sie das Ergebnis immer mit Fahrzeugklasse und Untersuchungsbericht ab. Der Compliance-Leitfaden ordnet die HU neben den weiteren Halterpflichten ein.
Fazit
Die HU-Frist beim Firmenwagen ist gut beherrschbar, wenn Sie die Fälligkeit korrekt berechnen, die TÜV-Plakette lesen können und die Termine mit Vorlauf einplanen. Für Pkw gilt nach der ersten HU der Zwei-Jahres-Rhythmus; der aktuelle Preis ist für das konkrete Fahrzeug und den Leistungsumfang zu erfragen. Wer die HU überzieht, riskiert Strafe, Punkte und teurere Nachuntersuchungen. Als Halter tragen Sie die Verantwortung – ein zentrales, digitales Fristenmanagement unterstützt die rechtzeitige Bearbeitung der HU-Termine.
Häufige Fragen
Wie bestimme ich die HU-Fälligkeit?
Ordnen Sie das Fahrzeug der passenden Gruppe in Anlage VIII StVZO zu und gleichen Sie Prüfplakette sowie Untersuchungsbericht ab. Für gewöhnliche Pkw gelten zunächst 36 und danach 24 Monate. Zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen haben grundsätzlich 24 Monate.
Wie lese ich die Prüfplakette?
Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die oben auf der 12-Uhr-Position stehende Zahl den Monat der nächsten HU. Bei Unklarheiten den Untersuchungsbericht und die Zulassungsunterlagen heranziehen.
Was kostet die HU?
Der Gesamtpreis hängt vom konkreten Fahrzeug, Prüfangebot und Leistungsumfang ab. Fragen Sie ein aktuelles Angebot an und klären Sie zusätzliche Kosten für Nachuntersuchung, erweiterten Umfang oder Werkstattleistungen.
Darf ich die HU zwei Monate überziehen?
Die Frist endet im ausgewiesenen Fälligkeitsmonat. Ein späterer Sanktionsbeginn ist keine Fristverlängerung. Bei mehr als zwei Monaten Überschreitung ist außerdem ein erweiterter Untersuchungsumfang zu berücksichtigen.
Werkzeuge & Definitionen zum Thema
Titelbild: Enis Yavuz via Pexels


